Rentenbiografien über Grenzen hinweg

Wir bringen Auslandszeiten verlässlich in Ihr deutsches Rentenkonto – mit kluger Nachweisführung und Kenntnis internationaler Verfahren.

International EU‑VO 883/2004 / 987/2009
Nachweise Beglaubigte Nachweise & Übersetzungen
Kommunikation Koordination mit ausländischen Trägern

Was wir international für Sie klären

Anrechnung von Versicherungszeiten

Prüfung und Zusammenrechnung von Zeiten nach EU‑Recht oder bilateralen Abkommen – ohne Doppelzählung, aber mit maximaler Anerkennung.

Nachweisstrategie

Archivsuche, Arbeitgeberanfragen, Bescheinigungen, eidesstattliche Erklärungen und beglaubigte Übersetzungen – wir orchestrieren die Belege.

Verfahrenskoordination

Kontakt zu ausländischen Trägern, Fristensteuerung und formgerechte Anträge – alles aus einer Hand.

  • Kenntnis lokaler Behördenwege
  • Sorgfältige Dokumentation in beiden Sprachen
  • Realistische Zeitpläne und Status-Updates

Länderschwerpunkte und Verfahren

Polen

Beschäftigungsnachweise, ZUS‑Auszüge, Bestätigungen der Arbeitgeber. Erfahrung mit Anerkennungsvorbehalten und Nachzahlungsfragen.

Ukraine

Archivauskünfte, Rentenbescheinigungen, Übersetzungen mit Beglaubigung. Besondere Sorgfalt bei Zeitbelegen aufgrund wechselnder Behördenzuständigkeiten.

Weitere Länder

Rumänien, Spanien, Tschechien u. a. – wir prüfen jeweils die passende Rechtsgrundlage und stimmen Vorgehen und Nachweise ab.

Dokumente

  • Arbeits- und Sozialversicherungsnachweise
  • Lohnbelege / Beschäftigungsbestätigungen
  • Beglaubigte Übersetzungen

Praxisbeispiele: Polen, Ukraine & weitere Länder

Fall P

Polnische Zeiten nachgewiesen, fehlende Monate ergänzt. Ergebnis: +118 € Monatsrente, Kontenlücke geschlossen.

Fall U

Ukrainische Arbeitsnachweise beschafft und übersetzt. Ergebnis: Rentenbeginn ohne Abschlag, schnelle Bescheidkorrektur.

  • Dokumentiert in Aktennotizen
  • Messbare finanzielle Wirkung
  • Nachvollziehbare Rechtsbezüge

FAQ zu Auslandszeiten und Nachweisen

Brauche ich Originale?

Häufig ja. Wir sagen Ihnen, wann Kopien reichen und wann beglaubigte Originale erforderlich sind.

Wie lange dauern Anfragen ins Ausland?

Zwischen 4 und 16 Wochen, abhängig von Träger und Archivlage. Wir halten Sie mit realistischen Zeitfenstern auf dem Laufenden.

Wer trägt Übersetzungskosten?

Das hängt vom Verfahren ab. Wir weisen transparent auf mögliche Zusatzkosten hin.

Individuelle Frage? Kontakt aufnehmen.

Internationalen Fall einschätzen lassen

Telefon +49 30 62934488

E-Mail [email protected]

Adresse Friedrichstraße 88, 10117 Berlin, Deutschland

Öffnungszeiten Mo–Fr: 9:00–18:00, Sa: 10:00–14:00

Senden Sie uns vorab Ihre vorhandenen Auslandnachweise als Scan. Wir geben eine Kurzbewertung und schlagen die nächsten Schritte vor.