Wenn der Rentenbescheid nicht stimmt

Wir prüfen Fehler, sichern Fristen und setzen berechtigte Ansprüche durch – sachlich, nachdrücklich und dokumentiert.

Fristen 1‑Monats‑Widerspruchsfrist im Blick
Check Systematische Fehleranalyse
Nachweis Zustell- und Fristnachweise

Typische Fehlerquellen & Fristen

  • Fehlende oder falsch bewertete Ausbildungs‑ und Kindererziehungszeiten
  • Nicht angerechnete Auslandszeiten
  • Unvollständige Versicherungsverläufe
  • Unzutreffende Hinzuverdienstprüfung

Wichtiger Hinweis zu Fristen

Gegen einen Rentenbescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Handeln Sie zügig – wir helfen bei der fristwahrenden Einlegung.

Unsere Unterstützung bei Widerspruch und Kontenklärung

Bescheidanalyse

Wir prüfen Zahlen, Rechtsgrundlagen und Bewertungen. Ergebnis: konkrete Fehlerliste mit Nachbesserungsvorschlägen.

Fristwahrender Widerspruch

Sofortige Einlegung mit Begründung oder Begründungsnachreichung – dokumentiert und nachweisbar versandt.

Belege & Kontenklärung

Wir fordern Nachweise an, erstellen Übersichten und bringen Struktur in Ihre Unterlagen.

Unterstützung anfragen

Checkliste: Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Aktueller Versicherungsverlauf
  • Rentenbescheid(e) und Schreiben der Träger
  • Nachweise zu Ausbildung, Kindern, Pflege, Ausland
  • Arbeitsverträge, Lohnbelege, Beschäftigungsbestätigungen

Downloads stellen wir auf Anfrage bereit – rufen Sie uns an.

Vorgehen vom Bescheid bis zur Korrektur

  1. Fehleranalyse und Fristenprüfung
  2. Widerspruchseinlegung
  3. Nachweise sammeln und strukturieren
  4. Argumentation und Nachreichung
  5. Entscheidung, ggf. weitere Rechtsmittel

Sie erhalten regelmäßige Statusberichte in klarer, verständlicher Sprache.

Erfolgsgeschichten in strittigen Fällen

„Die Kontenklärung hat meine Ausbildungsjahre gerettet – der Bescheid wurde berichtigt.“

Thomas R., Dresden

„Fristgerecht reagiert, sauber begründet – Ergebnis: deutliche Rentenerhöhung.“

Elke S., Nürnberg

Durchschnitt: 4,8/5

FAQ zu Widerspruch & Kontenklärung

Kann ich den Widerspruch selbst einlegen?

Ja. Wir empfehlen jedoch eine fachliche Prüfung zur Begründung und Nachweisstrategie.

Wer trägt Kosten bei Korrektur?

Je nach Verfahren. Wir informieren Sie vorab transparent.

Akute Frist? Jetzt Kontakt aufnehmen.

Frist läuft? Jetzt Kontakt aufnehmen

Wir sichern Ihre Fristen – rufen Sie an oder schreiben Sie uns.

Telefon & E‑Mail